FAQ für Kund:innen der Bonner Tafel
1. Informationen und Regeln für Tafelkunden
Die Bonner Tafel ist ein gemeinnütziger Verein. Die Mitarbeiter:innen sind ehrenamtlich für Sie tätig. Die folgenden Regeln schützen Sie und unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und dienen der Aufrechterhaltung des Tafelbetriebs.
• Die Berechtigungskarte berechtigt 1 × pro Woche am vereinbarten Ausgabetag und Zeitpunkt Lebensmittel abzuholen.
• Die Abholung muss durch den Karteninhaber erfolgen. Wenn eine andere (volljährige) Person die Lebensmittel abholt, muss diese die Berechtigungskarte und eine formlose Erklärung des Karteninhabers mitbringen.
• Die Ausgabe erfolgt nach Kartennummern im angegebenen Zeitfenster. Seien Sie pünktlich. Kunden, die sich vor ihrem Zeitfenster anstellen, werden nicht früher bedient.
• Der Bereich vor dem Kita-Eingang muss unbedingt freigehalten werden.
• Kommen Sie nicht krank zur Lebensmittelausgabe
• Tragen Sie beim Warten, während der Ausgabe und des Einpackens Mund- und Nasenschutz über Mund und Nase.
• Betreten Sie den Ausgabebereich nur nach Aufforderung.
• Desinfizieren Sie sich beim Eintritt auf das Gelände die Hände.
• Das Tafelgeld beträgt pro Person 0,50 €.
• Warten Sie, bis Ihnen eine Packstationen zugewiesen wird.
• Räumen Sie zügig ein, damit die anderen Kunden nicht lange warten müssen. Wenn Sie ein Lebensmittel nicht möchten, legen Sie es bitte in die bereitgestellte Kiste mit der Aufschrift »Rückgabe Lebensmittel«; die folgenden Kunden können die zurückgelegte Ware mitnehmen.
• Werfen Sie Müll in den bereitgestellten Mülleimer.
• Die Menge der Zuteilung der Lebensmittel richtet sich nach der Personenanzahl, die auf der Karte vermerkt ist. Die verfügbare Warenmenge ist schwankend. Es ist keine Lebensmittelauswahl möglich.
• Eine Benutzung der Toilette in den Räumlichkeiten der Bonner Tafel ist nicht möglich.
• Achten Sie darauf, dass Sie nicht an verschiedenen Standorten der Bonner Tafel registriert sind. In dem Fall ziehen wir umgehend Ihre Karte ein und sperren Sie langfristig für alle Ausgabestellen.
WICHTIG: BEI NICHTKOMMEN ABSAGEN
Wenn Sie verhindert sind, teilen Sie uns dies frühzeitig mit Angabe Ihrer Kartennummer und Ihrem Ausgabetag telefonisch unter (0228) 9 76 88 08 oder per Mail an info@bonner-tafel.de mit. Fehlen Sie dreimal unentschuldigt, verlieren Sie Ihre Berechtigung zur Abholung von Lebensmittel.
2. Voraussetzung für Berechtigungskarte
Der Bezug von Sozialleistungen berechtigt nicht automatisch zur Abholung von Lebensmitteln.
Da es zu Engpässen bei der Neuaufnahme kommt, werden alleinstehende Senior:innen ab dem 70. Lebensjahr, Menschen mit besonderen Einschränkungen, Alleinerziehende bevorzugt aufgenommen. Erst wenn bestehende Berechtigungskarten ihre Gültigkeit verlieren bzw. nicht verlängert werden, können wir neue Antragsteller berücksichtigen. Wir führen keine Warteliste.
3. Antragsformular und Nachweise
Hier finden Sie das aktuelle Antragsformular:
AntragBT 04-2023.pdf
Senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post an uns zurück:
Bonner Tafel e.V, Mackestrasse 51, 53119 Bonn
Um über den Antrag entscheiden zu können, senden Sie uns gleichzeitig Kopien von den erforderlichen Unterlagen*.
• vollständige Einkommensnachweise (Gehalt, Rente, Jobcenter etc.) von allen im Haushalt lebenden Personen. Senden Sie uns bitte alle Seiten Ihres Bescheids.
• einen Nachweis über Mietzahlungen (sofern das nicht aus den Bescheiden hervorgeht)
• Personalausweis/Reisepass (Vorder- und Rückseite)
• ggf. Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
• ggf. Aufenthaltstitel
• ggf. Bonn-Ausweis
*Falls wir Ihren Antrag ablehnen, vernichten wir die Unterlagen, wir senden sie nicht zurück!
4. Benachrichtigung über Entscheidung
Wir prüfen Ihren Antrag und geben Ihnen schnellstmöglich per Mail/Brief Bescheid.
In der Regel dauert das mindestens vier bis sechs Wochen. Bitte sehen Sie von telefonischen/schriftlichen Nachfragen zu dem Status Ihres Antrags ab.
Derzeit ist die Bezugsdauer für alle Neuanträge auf 1 Jahr begrenzt. Danach findet eine Überprüfung der Lebensumstände, also der Berechtigung statt. Die maximale Bezugsdauer ist auf 2 Jahre begrenzt, so dass die Karte unwiderruflich nach zwei Jahren ausläuft. Durch dieses Verfahren möchten wir gewährleisten, dass möglichst viele Bonner Bürger:innen von unserem Angebot profitieren können.
Sofern besondere Umstände vorliegen, kann die Berechtigung nach Ablauf der Laufzeit verlängert werden. Dies wird nach Aktenlage überprüft.
6. Verlängerung der Berechtigung
Um über eine Verlängerung Ihrer Berechtigung entscheiden zu können, senden Sie uns bitte Kopien von folgenden Unterlagen per Post: Bonner Tafel e.V, Mackestr. 51, 53119 Bonn oder per Mail: antrag@bonner-tafel.de
• Einkommensnachweise (Gehalt, Rente, Jobcenter etc.) von allen im Haushalt lebenden Personen
• einen Nachweis über Mietzahlungen (sofern das nicht aus den Bescheiden hervorgeht)
• Personalausweis/Reisepass
• ggf. Aufenthaltstitel
• ggf. Bonn-Ausweis
• ggf. Schwerbehindertenausweis
7. Wann wird die Berechtigungskarte ungültig?
• bei gleichzeitigem Bezug an einem anderen Standort der Bonner Tafel
• bei unregelmäßiger Abholung
• bei unentschuldigtem Fernbleiben
• bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln
• bei verbesserter Lebenssituation des Karteninhabers/der Karteninhaberin
>> Bitte informieren Sie uns darüber umgehend, damit wir Ihren Platz weitervergeben können.
8. Belieferung Privathaushalte
Es erreichen uns viele Anfragen nach einer Belieferung mit Lebensmitteln. Da die personellen Kapazitäten der Bonner Tafel begrenzt sind, können wir dies nur in absoluten Ausnahmefällen ermöglichen.
In der Regel kommen für eine Belieferung nur Einzelpersonen, bei denen keine weitere Person im Haushalt lebt, die stellvertretend die Abholung übernehmen könnte, in Frage. Die körperlichen Einschränkungen müssen im Vergleich zu unseren anderen Kund:innen außergewöhnlich sein.
Grundsätzlich ist eine Neuaufnahme bei der Bonner Tafel nur für die Belieferung mit Lebensmitteln nicht möglich. Dies wird ausschließlich im Einzelfall für unsere „Bestandskunden“ geprüft.
Ebenso ist keine zeitlich befristete Belieferung im Krankheitsfall bspw. nach Operationen möglich. Der Sozialdienst im Krankenhaus berät Sie bei der Organisation der häuslichen Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt (u.a. Vermittlung von ambulanten Pflegediensten, Essen auf Rädern usw.).